Das Thema Palettentausch ist sicherlich nicht mehr neu. Dennoch ist es nach wie vor ein signifikanter Bereich im Bereich der Transportdienstleistungen; scheinbar gibt es zwei grundsätzliche Meinungen zu diesem Thema:
Für die einen bedeutet der Palettentausch einen unnötigen Zeitaufwand; sie sehen die Europalette nicht als Ladehilfsmittel, sondern vielmehr als Packmittel an. Die Italiener sind seit Anfang 2008 größtenteils raus aus dem Tauschgeschäft, ähnliche Tendenzen finden sich in England, Spanien, Polen, Dänemark und auch Frankreich (Quelle: www.dvz.de).
Auf der anderen Seite erschwert diese Tatsache vor allem deutschen Spediteuren den Handel mit diesen Ländern, da Wiederbeschaffung für geklaute und unterschlagene Paletten, Reperatur, Entsorgung, Personal und Software jährlich bis zu 250.000€ verschlingen können (Kosten).
Ein zentraler Begriff in der Thematik des Palettentauschs ist der der Euro(pool)palette.
Das Europoolsystem vermietet Paletten (und viele andere Ladehilfsmittel u. Ladungsträgerarten) an diverse Benutzer (Speditionen und Logistikdienstleister) – abgerechnet wird je nach Umlauf.
Die Europalette ist genormt (DIN EN 13698 Teil 1) auf 1200×800x144mm; sie ist eine Vierwegpalette, d.h. sie kann von jeder Seite unterfahren und angehoben werden; die Punktbelastung ist bis zu 1.000kg, bei Flächenbelastung sind bis zu 2.000kg möglich.
Die entstehenden Problematik ist nun der Zwiespalt zwischen
- dem überlassen der beladenen Paletten an der Entladestelle zwecks schnellerem Weitertransport (Der Frachtführer kann nach dem Entladen theoretisch sofort weiterfahren) unter Berücksichtigung des entstehenden finanziellen „Schadens“ und
- dem Tauschen der Paletten, d.h. dem Überlassen der beladenen Paletten an der Entladestelle. Im Gegenzug erhält der Frachtführer vom Empfänger die selbe Anzahl von Paletten in gleicher Art und Güte zur Verfügung gestellt; dieser Vorgang bedeutet natürlich einen enorm höheren Zeitaufwand!
Im Falle des Tausches kommen natürlich Tauschkriterien etc. dazu:
Nicht tauschfähig sind Paletten, wenn:
- sie nicht in einem nach EPAL (European Pallet Association) Kriterien lizensierten Betrieb gefertigt wurden
- sie keine EUR Markierungen haben
- ein Brett fehlt
- sie derart beschädigt sind, dass Nägelschäfte sichtbar sind
- Klötze fehlen
- der Allgemeinzustand schlecht ist (z.B. morsch)
- die Palette von einem nicht lizensierten Betrieb repariert wurde
Anhand dieser Kriterien lassen sich die Paletten in folgende Kategorien unterteilen:
- neue Europalette
- neuwertige Europalette
- gebrauchte / tauschfähige Europalette
- verbrauchte / nicht mehr tauschfähige Europalette
- reparierte Europalette
Man unterscheidet in den meisten Fällen zwischen den Tauschklauseln „Kölner Palettentausch“ und „Bonner Palettentausch“:
Kölner Palettentausch (Zug um Zug Tausch):
Die Paletten werden Zug um Zug getauscht, d.h. sowohl an der Belade- als auch an der Entladestelle; der Verlader hat mit dem Empfänger einen Kontrakt, der zusichert, dass auch an der Entladestelle wieder die Tauschpaletten zur Verfügung stehen
Bonner Palettentausch:
Bis zu einem gewissen Kontingent stellt der Verlader die Paletten zunächst zur Verfügung, beim Empfänger wird nicht getauscht.
