Als Querschnittsaufgabe des Personalwesens wurde in Teil 1 bereits der Begriff Personalplanung eingeführt, welchem ich mich nun einmal gesondert nähern möchte:
Die Aufgaben der Personalplanung, aus der sich natürlich auch die Ziele ableiten lassen, sind a) die Sicherung des Faktors Arbeit zu wirtschaftlichen Bedingungen, b) der optimale Einsatz von Mitarbeitern sowie c) die Schaffung bestmöglicher Arbeitsbedingungen.
Die Zielstellungen der Personalplanung aus Sicht der Unternehmer sind natürlich Gewinn, Absatz, Leistung etc.; Personalplanung bezieht jedoch auf die Mitarbeiter mit ein, die ihre Wünsche und Bedürfnisse befriedigen wollen. Darüber hinaus stellt Personalplanung an sich selbst die Anforderungen Fehlerfreiheit (da falsche Entscheidungen gravierende Folgen haben können), Einflussnahme sowie Konfliktdämmung.
Diese Ziele gilt es in Teilbereichen abzuarbeiten, namentlich sind diese:
Bedarfsplanung
Kostenplanung
Entwicklungsplanung
Beschaffungsplanung
Abbauplanung
Einsatzplanung
Wie auch das Personalwesen an sich ist auch die Personalplanung einigen Einflussfaktoren unterlegen, wie zum Beispiel die aktuelle Situation des Unternehmens, der Mitbestimmung des Betriebsrats, dem Arbeitsrecht sowie der Personalstruktur.
Der Ablauf der Personalplanung ist dabei jedoch denkbar einfach: Aus der Bestands- und Bedarfsplanung wird eine Personaleinsatzplanung generiert, die sich mit den Tehmenfeldern Abbau, Beschaffung, Entwicklung und Kosten beschäftigt.
Dabei erfolgt Personalplanung stets qualitativ (Qualifikation, Bildung, Lohn) oder quantitativ (Mitarbeiterwochen, -Monate, -Tage).
Die Personalbestandsplanung berechnet sich aus dem aktuellen Bestand abzüglich der Abgänge zuzüglich der Zugänge.
Der Bedarfsplanung ist der wichtigste Teil der Personalplanung, weil die daraus resultierenden Kosten große Wirkung auf das gesamte Unternehmen haben.
Die Personalkostenplanung beinhaltet somit sowohl Erhaltungskosten als auch Entwicklungskosten; überlicherweise liegen Personalkosten bei 180%, d.h. 100% Basiskosten plus ca. 45% tarifliche und freiwillige Leistungen und etwa 35% gesetzliche Abgaben.